Artemisia annua, auch bekannt als süßer Wermut oder einjähriger Beifuß, ist eine krautige Pflanze, die in den gemäßigten und tropischen Regionen Asiens heimisch ist. Das enthaltene DMSO liegt in pharmazeutischer Qualität nach den Vorgaben des europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.) vor, mit einer Reinheit von 99,9% und aus 100% Dimethylsulfoxid.
DMSO Pflanzenextrakte unterscheiden sich von herkömmlichen Tinkturen durch die Verwendung von DMSO als Extraktionsmittel anstelle von Alkohol. Dies vermeidet Verwechslungen mit alkoholischen Auszügen und ermöglicht eine genauere Bezeichnung des Produkts. Im Gegensatz zu Alkohol hat DMSO als Auszugsmittel den Vorteil, ein breiteres Spektrum an Inhaltsstoffen zu lösen und diese vollständiger zu extrahieren. Dadurch ist die Anzahl und Konzentration der Inhaltsstoffe im Extrakt höher.
PURESUPPLEMENTS EINZIGARTIGKEITSMERKMALE:
• Bio Artemisia annua aus Deutschland
• Naturbelassene Artemisia Blätter als Pflanzenauszug 1:5 für Raumduft
• Geeignet zum Aromatisieren von Räumen
• DMSO, hohe Reinheit von 99,9%, Ph. Eur.
• 80% DMSO, 20% Artemisia Annua Auszug, hoch energetisiert, Hexagonal
• 100ml, Braunglasflasche
Hergestellt für und Vertrieb durch: PURESUPPLEMENTS by Coach Serdi®
Rohstoffherkunft: Deutschland, hergestellt in Deutschland.
ANWENDUNG & HINWEIS
Anwendung
Kein Nahrungsergänzungsmittel. Natürlicher Pflanzenauszug zur Raumaromatisierung. Nicht für die innere Anwendung zugelassen. Bedarfsgegenstand zum Aromatisieren von Räumen.
Aufbewahrung:
Bei niedrigen Temperaturen (< 18°C) kristallisiert DMSO aus. Bei höheren Temperaturen lässt es sich wieder verflüssigen. Erwärmen Sie es auf über 20 bis 22 Grad Celsius. Nicht in der Mikrowelle erwärmen. Ausserhalb der Reichweite von Kindern lagern.
Wichtiger Hinweis:
In der Europäischen Union ist Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) nicht als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.
Aus rechtlichen Gründen sind Bestandteile des einjährigen Beifußes (Artemisia annua) (z.B. in einem Nahrungsergänzungsmittel) als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 i.V.m. der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zu beurteilen.
Da Artemisia annua vor dem 15.Mai 1997 nicht in erheblichem Umfang für den menschlichen Gebrauch in der Gemeinschaft im Verkehr war, und ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 nicht vorliegt, ist es als Lebensmittel nicht zugelassen. Nicht für die innere Anwendung zugelassen!