Im Jahr 2015 wurde der Nobelpreis für Physiologie oder Medizin an die chinesische Wissenschaftlerin Youyou TU für ihre Entdeckung von Artemisinin als Mittel zur Behandlung von Malaria verliehen. Artemisia annua, in China gemeinhin als süßer Wermut oder Qinghao bekannt, ist ein Kraut, das in der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) seit der Antike verwendet wird. Sie ist auch die Quelle dieses bahnbrechenden Antimalariamittels.
Die Entdeckung von Artemisinin begann, als Tu Youyou und ihr Team alte TCM-Texte aus der Zeit zwischen 400 und 200 v. Chr. untersuchten, um mögliche Behandlungsmethoden gegen Malaria zu finden. Sie identifizierten den süßen Wermut als mögliches Heilmittel und führten Experimente an Mäusen durch, die mit Plasmodium falciparum - dem tödlichsten Malariaparasiten - infiziert waren. Dabei verwendeten sie Extrakte aus verschiedenen Teilen der A. annua-Pflanze, die sie zu verschiedenen Jahreszeiten an verschiedenen Orten in der chinesischen Provinz Yunnan gesammelt hatten. Nach mehreren Monaten gelang es ihnen, einen Wirkstoff zu isolieren, den sie Qinghaosu (Artemisinsäure) nannten. Weitere Studien zeigten, dass dieser Wirkstoff selbst bei niedrigen Dosen eine starke antimalariatische Wirkung hat und dass bei den Patienten, die über einen Zeitraum von fünf Jahren damit behandelt wurden, keine Nebenwirkungen beobachtet wurden.
Dieser revolutionäre Durchbruch führte zu einem weit verbreiteten Einsatz in ganz Afrika, wo 90 % aller malariabedingten Todesfälle auftreten, und rettet jedes Jahr Millionen von Menschenleben! Tu Youyou erhielt für ihre Arbeit an der Entwicklung dieses lebensrettenden Medikaments, das aus der Pflanzenart A. annua gewonnen wird, den Nobelpreis und den Lasker-Preis - zwei der höchsten Auszeichnungen, die von der wissenschaftlichen Gemeinschaft weltweit vergeben werden!
Der einjährige Beifuß (Artemisia) ist ein Kraut, das seit Jahrhunderten zum Würzen und Garnieren von Speisen sowie in der traditionellen Medizin verwendet wird. Diese winterharte Pflanze wächst in gemäßigten Klimazonen auf der ganzen Welt, einschließlich Nordamerika, Europa und Asien. Sie wächst wild an Straßenrändern oder wird wegen ihres aromatischen Laubes und ihrer gelben Blüten angebaut.
Der Name "Beifuß" stammt vom alten englischen Wort "muggi", was so viel wie Mottenpflanze bedeutet, da man glaubte, er würde Motten abwehren, wenn er in der Nähe von Schränken oder gelagerten Kleidungsstücken aufgehängt würde. Die Blätter sind auf der Oberseite dunkelgrün und haben auf der Unterseite einen weißen Flaum, der ein angenehmes Aroma verströmt, wenn man sie zwischen den Fingern zerreibt - ähnlich wie Salbei, aber mit einer erdigen Note von Kampfer und Terpentin!
Beifuß wird aufgrund seiner Ähnlichkeit oft mit anderen Arten wie dem Gemeinen Wermut (Artemisia absinthium) verwechselt; man kann sie jedoch leicht anhand ihrer Blattform unterscheiden - Beifuß hat ovale Blätter, während der Wermut spitze Lappen hat. Außerdem werden Beifußgewächse in der Regel höher als Wermutgewächse, so dass sie leichter zwischen anderen Pflanzen auszumachen sind!
Traditionell wurde Artemisia annua im Laufe der Geschichte sowohl kosmetisch als auch medizinisch verwendet: Die alten Ägypter verwendeten ihn in Parfüms und Salben, während chinesische Kräuterkundige ihn als Heilmittel für Verdauungsprobleme und Menstruationsbeschwerden und viele andere Beschwerden verschrieben, die hier nicht alle erwähnt werden können. Heute ist dieses vergessene Kraut immer noch beliebt bei denjenigen, die natürliche Heilmittel erforschen wollen, ohne dass damit irgendwelche Gesundheitsansprüche verbunden sind.
Nach der Health Claim Verordnung dürfen keine speziellen Gesundheitsbezogenen Aussagen getroffen werden. Weitere nützliche Informationen finden Sie in einschlägiger Fachliteratur oder in der alternativ Medizin.
Wichtiger Hinweis:
In der Europäischen Union ist Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) nicht als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel zugelassen (Behördliche Zensur).
Aus rechtlichen Gründen sind Bestandteile des einjährigen Beifußes (Artemisia annua) (z.B. in einem Nahrungsergänzungsmittel) als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 i.V.m. der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zu beurteilen.
Da Artemisia annua vor dem 15.Mai 1997 nicht in erheblichem Umfang für den menschlichen Gebrauch in der Gemeinschaft im Verkehr war, und ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 nicht vorliegt, ist es als Lebensmittel nicht zugelassen. Nicht für die innere Anwendung zugelassen!